Eine GoBD Verfahrensdokumentation ist auch für kleine Unternehmen Pflicht
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind seit 01.01.2015 gültig.
Wir helfen Ihnen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) zur Verfahrensdokumentation nach GoBD. Wir analysieren Ihre IST-Situation, schlagen Maßnahmen und Lösungen vor und betreuen Sie auf Wunsch im Nachgang.
Besonders Themen wie korrekte und sichere Datensicherung, E-Mail-Archivierung und ordnungsgemäßes Scannen von Belegen und die revisionssichere Ablage dergleichen werfen immer wieder Fragen auf, welche wir Ihnen beantworten können. Wir können Ihnen erprobte Lösungen anbieten, welche auch für kleine Unternehmen tragbar und umsetzbar sind.
Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/Datenzugriff_GDPdU/2014-11-14-GoBD.html