Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und was passiert am 25.05.2018

DSGVO G DS1Über das Thema ist von Vielen Vieles gesagt und geschrieben worden. Von Panikmache bis hin zum Ratschlag es „auszusitzen“ war alles dabei. Fakten kennen Wenige, Lösungen noch weniger.

Fakt ist jedoch:
JEDER Unternehmer, Webseitenbetreiber, Vereinsvorstand ist selbst für die Umsetzung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in seinem Unternehmen, seiner Webseite oder seinem Verein verantwortlich und haftbar zu machen.

Als IT-Dienstleister kann ich nur bei der Erfüllung der Vorgaben hilfreich zu Seite stehen.
Fakt ist auch:
Nach dem 25.05.2018 bricht die IT-Welt nicht zusammen.

Anzunehmen ist jedoch, dass aufgrund der Rechtslage in Deutschland Abmahnungen von speziell zu diesem Zweck gegründeten Kanzleien drohen. Am einfachsten ist es für diese automatisiert nach Webseiten zu suchen, welche nicht mit der neuen DSGVO konform sind und diese automatisiert abzumahnen. Begründet oder unbegründet.
Sicher ist auch, dass nicht am Montag, 28.05.2018 Kontrolleure der Aufsichtsbehörden Ihnen auftauchen und kontrollieren, ob Sie Ihre personenbezogenen Daten (Kundendaten, Lieferantendaten, Personaldaten, usw.) DSGVO konform behandeln und Ihr Warenwirtschafts- oder ERP-System bereits DSGVO konform funktioniert.

Begeben Sie sich mit uns auf die sichere Seite:
– Wir erarbeiten in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Gängler (www.kanzlei-gaengler.de) eine DSGVO konforme Datenschutzerklärung (DSE) für Ihre Webseite und integrieren diese auf Wunsch.
– Wir analysieren Ihren IST Zustand im Betrieb / Verein.
– Wir bieten konkrete Lösungen an um DSGVO konform zu arbeiten.

Kontaktieren Sie uns einfach!