Elektronische Rechnung (E-Rechnung) wird Pflicht ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen im B2B-Bereich elektronische Rechnungen ausstellen. Diese Regelung ist Teil des Wachstumschancengesetzes. Übergangsfristen gelten bis zum 1. Januar 2028.

ACHTUNG: PDF-Rechnungen gelten ab 2025 nicht mehr als E-Rechnungen!

Neue Regeln ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle B2B-Rechnungen elektronisch sein. Ausnahmen bestehen für:

  • Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
  • Fahrausweise

Anforderungen an E-Rechnungen

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format ausgestellt und den Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/55/EU entsprechen. ZuGFeRD und XRechnung sind geeignete Formate.

Vorteile der E-Rechnung

  • Kostenersparnis: Weniger Druck-, Versand- und Lagerkosten.
  • Effizienz: Schnellere Verarbeitung und kürzere Zahlungszyklen.
  • Fehlerreduktion: Weniger manuelle Eingaben.
  • Nachhaltigkeit: Weniger Papierverbrauch.

Info für Lexware und JTL-Wawi Kunden:

In allen Lexware Produkten erfolgt die Umsetzung fristgerecht und automatisch.

In JTL-Wawi erfolgt die Umsetzung auch zeitgerecht. Für JTL-Wawi wird bis Jahresende ein Update zu Verfügung stehen. Wir schreiben alle unsere JTL Wawi Kunden an sobald das Update verfügbar ist und helfen bei der Umstellung.

Fazit

Durch das Wachstumschancengesetz wird die E-Rechnung zur Pflicht, was langfristig zu mehr Effizienz und Kosteneinsparungen führen soll.

Bei Fragen melden Sie sich einfach bei uns!

Prüfen sie rechtzeitig, ob Ihre Software E-Rechnungen lesen und erstellen kann.

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